Sonntag, März 08, 2009

Berliner Verwaltung stellt Liste mit hygienisch bedenklichen Restaurants ins Internet


Erstmals in Deutschland stellt auf der Grundlage des Verbraucherinformationsgesetzes eine Verwaltung die Ergebnisse hygienischer Kontrollen u.a. von Restaurants ins Internet und informiert damit die Öffentlichkeit über den Zustand der Betriebe.

Auf den Webseiten des Berliner Bezirksamt Pankow finden Interessierte eine Negativliste und eine Positivliste über untersuchte Restaurants innerhalb des Bezirks. Es besteht die Absicht, das Modell auf weitere Bezirke der Stadt Berlin auszudehnen.

Dieses Verfahren – unter den Experten nicht unumstritten - sollte Schule machen. Hygiene ist im Rahmen der Gesundheitsprävention ein wichtiges Gut. Informationen über den hygienischen Zustand in Restaurants gehören nicht nur in die Aktenschränke der Verwaltung, sondern sollten auch den Bürgern aktuell und einfach zugänglich gemacht werden. Es wird nicht lange dauern, bis auch die einschlägigen Restaurantführer im Internet zumindest die Positivliste mit aufgreifen werden.

In der Negativliste veröffentlicht das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Pankow Betriebe, die gegen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch sowie die mit geltenden Rechtsvorschriften und gegen Rechtsakte der Europäischen Union (EU) verstoßen haben. Die veröffentlichten Verstöße erfüllen mindestens den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit. Dies bedeutet, dass eine gewisse Schwere der Tat vorliegt. Kleinere Verstöße werden hier nicht veröffentlicht. In der Liste sind die Restaurants alphabetisch gelistet. Aufgeführt werden Thatbestände wie mangelnde Grundhygiene (Ordnung und Sauberkeit), unzureichende Lagerung von unverpackten Lebensmitteln,
Vorfinden verdorbener Lebensmittel, mangelhafte und verschlissene Gerätschaften/Ausrüstungsgegenstände, Nichteinhalten der Kühlkette, fehlende Rückverfolgbarkeit für Lebensmittel oder fehlende Hygienekleidung. Sollte sich bei der nächsten Untersuchung herausstellen, dass der Betrieb ohne Mängel ist, wird der Eintrag wieder gelöscht.

In der Positivliste sind Betriebe veröffentlicht, deren Inhaber mit dem Bezirksamt eine Vereinbarung über die Teilnahme am Smiley-System abgeschlossen haben und die mindestens 90 Prozent der im Bewertungsbogen ermittelten Punkte für ihren Betrieb erzielen konnten. Hinter dem Smiley-System verbirgt sich ein Aufkleber, den die Restaurantbesitzer anbringen können, um den Gast über den guten Zustand der Hygiene informieren zu können.

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