Donnerstag, Februar 23, 2006

Rechtsverordnung zum ersten Mal in Deutschland elektronisch verkündet

Einen bemerkenswerten Weg ist die Bundesregierung bei der Veröffentlichung von Rechtsvorschriften gegangen. Am 20. Februar wurde im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers (http://www.ebundesanzeiger.de/) angesichts der aktuellen Vogelgrippeproblematik die Wildvogel-Geflügelpetzschutzverordnung durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlicht.

Die elektronische Veröffentlichung stellt ein neues Kapitel mit dem Umgang und Nutzung von elektronischen Mitteln bei der Verkündung von Rechtsvorschriften dar. Bisher ist diese Form der rechtsverbindlichen Bekanntmachung von Normen nur Einzelfällen vorbehalten, wie z.B. in § 86 Tierseuchengesetz und § 73 Lebensmittel und Futtermittelgesetzbuch, um Adressaten der Verordnung besonders schnell und reibungslos zu erreichen. Auf Rechtsverordnungen, die im elektronischen Bundesanzeiger verkündet werden, muss aber unter Angabe der Stelle ihrer Veröffentlichung und des Tages ihres Inkrafttretens nachrichtlich auch im Bundesgesetzblatt hingewiesen werden.

Das Bundesinnenministerium plant, die Möglichkeiten zur elektronischen Verkündung auszuweiten. Mittelfristig dürfte ein solches Verfahren auch für die Kommunen interessant sein, ihre Bekanntmachungen ebenfalls elektronisch zu veröffentlichen und damit Kosten einzusparen.

Bisher werden nur in Belgien, Frankreich, Österreich, Großbritannien und Estland Rechtsvorschriften in elektronischer Fassung verkündet. In England und Estland sind sie seit 2002 sowohl in elektronischer Version als auch in den Papierausgaben zu erhalten. Belgien und Frankreich haben seit 2003 bzw. 2004 die Online-Version und die parallel gedruckte Ausgabe. Einzig und allein Österreich hat konsequent umgestellt und verkündet alle Gesetze und Rechtsverordnungen seit 1. Januar 2004 nur noch elektronisch.
(Gottfried Haellmigk)

Mittwoch, Februar 22, 2006

Moderner Verwaltungsarbeitsplatz: Innovationstreiber für Kommunen


In Sachen Informations- und Kommunikationstechnologie stellen die Bürgerinnen und Bürger an die Kommunen ebenso hohe Ansprüche wie an Unternehmen. Von Städten und Gemeinden wird, wie von jedem anderen Dienstleister, erwartet, dass sie schnell, transparent und vor allem kundennah und effizient ihre „Produkte“ anbieten. Anfragen, Genehmigungsverfahren, Auskünfte, Baurechtsprozesse, Geodaten, Hundesteuer und Meldeverfahren: Alles soll möglichst im Internet und innerhalb kürzester Frist erledigt sein.

„Die Daten sollen laufen, nicht die Bürger“ – Unter diesem Motto führen Bund, Länder und Gemeinden das E-Government ein. Schrittweise wird die Verwaltung modernisiert, die Arbeitsabläufe und elektronische Prozesse werden synchronisiert. Privatpersonen und Unternehmen wissen das zu schätzen und greifen immer stärker auf diese Angebote zu. Beide Seiten profitieren davon.

Für die Mitarbeiter in den Kommunen heißt das: In allen Bereichen der Behörden geht der Übergang von der Offline- zur Online-Verwaltung zügig voran. Der Umgang der Verwaltungen mit Unternehmen und Bürgern wird sich deutlich verändern, ebenso wie die Zusammenarbeit innerhalb der Behörden.

Das erklärte Ziel der Verwaltungs-Vereinfachung „Alles online 2010 – Mit weniger Staat“ zeigt die dringlichste Aufgabe für die nächsten fünf Jahre: Mit e-Government wollen wir mehr Wachstum und weniger Bürokratie erreichen. Digitale Geschäftsprozesse, schnellere Genehmigungsverfahren, kürzere Wartezeiten und weniger Formulare stärken die Leistungsfähigkeit der Kommunen, beschleunigen das Wirtschaftswachstum und führen zu weniger Bürokratie. Um die deutschen Städte und Gemeinden schneller wettbewerbsfähig zu machen und ihren Standort zu stärken, müssen alle Kommunen in den kommenden Jahren ihre Verwaltungsabläufe optimieren.

Montag, Februar 20, 2006

Breitbandversorgung als Standortfaktor für Kommunen

Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. VTAM hat in Kooperation mit dem Deutschen Städte- und Gemeindebund DStGB eine Dokumentation vorgelegt, die Kommunen mit unzureichender DSL-Versorgung helfen soll, ihr Gebiet mit alternativen Techniken für Breitbandanbindungen zu erschließen. Die Broschüre "Breitbandbindung von Kommunen" (PDF-Datei, 882 kByte) erläutert verschiedene Anschlussalternativen –zum Beispiel Funkanbindungen mittels Wimax – und beschreibt unterschiedliche Projekte DSL-freier Kommunen wie so genanntes Funk-DSL per UMTS-TDD im 2,6-GHz-Band.

Freitag, Februar 03, 2006

Düsseldorfer Entfesselungsimpulse 2006

Um Wachstum freizusetzen und Beschäftigung zu fördern hat die Stadt Düsseldorf die "Düsseldorfer Entfesselungsimpulse 2006" der Öffentlichkeit vorgestellt. Der Beitrag der Landeshauptstadt enthält zehn Kernforderungen, 20 darauf basierende gebündelte Ideen sowie 100 exemplarische Einzelvorschläge.

Überzogene Bürokratie und Regelungsdichte, Besitzstandsdenken, übertriebene Einzelfallregelungen, überkommene Strukturen, zu kleinteiliges Denken und Arbeiten, Vollkaskomentalität pp. sind „Bremsklötze“, die in unserem Land vorhandene Kräfte über die Maßen hemmen. Beklagt wird das in Politik, Verwaltung, Wissenschaft, Verbänden, in den Medien seit langen Jahren zunehmend – mittlerweile fast schon beschwörend existenziell.