Dienstag, Oktober 12, 2010

Aufstand 2.0 – Bürger gegen Fluglärm

Der Bürgerprotest in Deutschland bei Großvorhaben geht in die nächste Runde. Nachdem in den letzten Wochen kaum ein Tag vergeht, an dem nicht über das Stuttgarter Dilemma „S21“ berichtet wird, regt sich in Berlin die nächste Protestbewegung. Die neuen Flugrouten des sich gerade in Bau befindenden Flughafens BBI, sorgen für Enttäuschung und Unverständnis bei vielen Berliner Bürgern.

Man muss zwar vorsichtig mit Vergleichen sein, vor allem nachdem sich die Lage in Stuttgart weiter zuspitzt und nun auch der Bund sich dem Thema angenommen hat, jedoch sind erstaunliche Parallelen zwischen den beiden Bürgerprotesten zu erkennen.
Am 6. September stellte die deutsche Flugsicherung (DFS) die neuen Flugrouten über Berlin vor und zeigte ähnlich wie in Stuttgart, ein Beispiel mangelnder und schlechter Kommunikation. Ohne Absprache mit Politik, Kommunen und Bürger, wurden die alten Routen verändert und die neuen, welche nun verstärkt über die Berliner Stadtteile führen, als endgültig präsentiert. Die Ausgrenzung der Bürger vom Entscheidungsprozess könnte sich nun als schwerwiegender Fehler herausstellen.

Angeführt von der Politologin Marela Bone-Winkel und Rechtsanwalt Mathias Hellriegel, wurde nach kurzer Absprache in der Nachbarschaft eine Webseite aufgebaut, ein Logo entworfen und schon hatte man eine überregionale und überparteilichen Protestbewegung ins Leben gerufen. Die Schnelligkeit und Professionalität hat die Initiatoren selbst überrascht.

Die Anhänger der Initiative fühlen sich getäuscht, da der neue Flughafen eigentlich dafür geplant war, den Flugverkehr über Berlin zu verringern. Viele kauften auch Grundstücke in den betroffenen Regionen im Glauben daran, dort vom Fluglärm nicht berührt zu werden.

Der Protest ist mittlerweile praktisch föderal aufgebaut und hat damit einen erstaunlichen Grad der Organisation erreicht. Viele der betroffenen Städte und Gemeinden haben eigene Plattformen aufgebaut (z.B. www.teltowgegenfluglaerm.de), um Ihren Protest zu organisieren und um ihre Anwohner über die Situation an Ihrem Wohnsitz zu informieren.
Diese kollaborieren mit der überregionalen Hauptplattform www.kfberlin.de, die einen allgemeinen Protest der Betroffenen gegen die Flugrouten vorantreibt.

Auf der Internetseite: „Keine Flugrouten über Berlin“, können Unterschriften gegen die neuen Routen abgegeben werden. Die Sammlung erfolgt virtuell, wobei noch nicht geklärt ist, ob diese Art der Sammlung auch gerichtlich anerkannt wird. Zeitgleich sind daher Unterschriftenlisten auch auf dem üblichen Wege im Umlauf. Die Initiative findet viele Zuhörer, schon innerhalb der ersten zehn Tage hatte sie über 10 000 Besucher. Über die Internetplattformen Twitter und Facebook werden täglich aktuelle Nachrichten eingestellt, um die Mitstreiter im Kampf gegen die Flugrouten auf dem neusten Stand zu halten.
Ohne die neuen Medien und das „Mitmachweb 2.0“ wäre dieser Prozess kaum vorstellbar, vor allem wenn man berücksichtigt, wie schnell und mit welchem geringen Aufwand diese Protestbewegung ins Leben gerufen wurde.
Die Zeit drängt für die Initiative, da die Flugrouten bereits beschlossen sind und eine neue Debatte eigentlich nicht mehr vorgesehen ist. Aber mit Stuttgart im Hinterkopf, wollen die Bürger ihren Unmut über die mangelnde Beteiligung und schlechte Kommunikation kundgeben und möglichst eine Änderung herbeiführen.

Weblinks für Bürgerproteste gegen Flugrouten:
http://www.wegmitflugrouten-kleinmachnow.de/
http://www.fluglaerm-lichtenrade.de/
http://www.teltowgegenfluglaerm.de/
http://www.kfberlin.de

3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Weiterer Link: Keine 3. Startbahn

Otfrid Weiss hat gesagt…

Eine Anmerkung aus verwaltungsrechtlicher Sicht:

Planfeststellungsverfahren für Großprojekte sollen die Bürger und alle Beteiligten im öffentlichen Interesse vor komplexen Entscheidungen nachweisbar so in die Entscheidung einbeziehen, daß wesentliche Belange garantiert berücksichtigt werden. Das ist die Idee.

In der Praxis gibt es immer wieder Abweichungen von dieser Ideallinie. So soll es vorkommen, daß Zahlen, Daten und Fakten ins Planfeststellungsverfahren eingeführt werden, die sich hinterher als unvollständig oder sogar als falsch herausstellen.

Meiner Meinung nach führen erhebliche Abweichungen von den entscheidungserheblichen Grundlagen zur Unwirksamkeit der Entscheidung und zur Notwendigkeit eines neuen Planfeststellungsverfahrens. Erheblich sind Abweichungen über 15 Prozent.

Beim Bahnprojekt Stuttgart 21 sollen die Kosten aus dem Ruder laufen (wie bei jedem Bauprojekt üblich, aber in größerem Ausmaß und fahrlässig veranlaßt). 15 Prozent ist hier die Grenze der Zulässigkeit nach einfachem Verwaltungsrecht, meine ich.

Beim Flughafenprojekt Berlin Brandenburg International (BBI) ändern sich offenbar auch andere Faktoren als "nur" die Kosten. Wenn Flugrouten über andere Stadtteile gehen, muß ein Planfeststellungsverfahren mit neuen Beteiligten wiederholt werden. Sonst hat das Planfeststellungsverfahren keine hinreichend konkrete Grundlage.

Anonym hat gesagt…

Danke sehr an den Webmaster.

Gruss Elisa